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Allgemeine Geschäftsbedingungen

​Hjaij GmbH allgemeine Geschäftsbedingungen – Superior Mind Consulting & Mentoring

 

 

Zur besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Dokument auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulinum verwendet, wobei alle Geschlechter und Genderidentifikationen gleichermaßen gemeint sind.

 

Tätigkeitsbereich der Hjaij GmbH

Die Hjaij GmbH bezweckt die Beratung und das Mentoring von und für Privatpersonen und Unternehmen auf hohem Niveau, insbesondere in den Bereichen Gesundheitsförderung, Steigerung des Wohlbefindens, Optimierung des Betriebsklimas, Bewusstseinsentwicklung, Selbst- und Teamerfahrung, Mentaltraining und Unternehmensberatung.

​Die vorliegenden AGB regeln die vertragsrechtlichen Bedingungen zwischen unternehmens- sowie privaten Mandanten und der Hjaij GmbH. Diese kommen bei jeder Zusammenarbeit mit der Hjaij GmbH zur Anwendung und stellen die Grundlage aller individuell ausgearbeiteten Mandatsverträge dar. Ebenfalls kommen die AGB bei allen Angeboten der Hjaij GmbH zur Geltung, bei denen keine individuellen Verträge ausgearbeitet werden. Mit der Vertragsunterzeichnung basierend auf einer individuell ausgearbeiteten Offerte der Hjaij GmbH anerkennt der Mandant die vorliegenden AGB. Allfällige Abänderungen der vorliegenden AGB, für bestimmte Einzelfälle dürfen nur im gegenseitigen Einverständnis und in schriftlicher Form, durch beide Vertragsparteien unterzeichnete Ergänzung zu den vorliegenden AGB erfolgen und sind ausschliesslich für das in der Ergänzung spezifisch genannte Mandat und definierten Zeitraum gültig.

 

1. Teil betrifft ausschliesslich Unternehmensmandanten

2. Teil betrifft ausschliesslich Privatmandanten

3. Teil betrifft Unternehmens- und Privatmandanten gleichermassen

 

UNTERNEHMENSMANDANTEN

​1. Kontaktaufnahme und Anfrage

Die Kontaktaufnahme und Anfrage für ein individuelles Unternehmensmandat durch die Hjaij GmbH ist jederzeit möglich. Sie erfolgt telefonisch oder in schriftlicher Form durch die zuständige Person des interessierten Unternehmens direkt bei der Hjaij GmbH. Um die hohe Qualität zu gewährleisten sind die Anzahl der zeitgleich laufenden Mandate beschränkt. Nach Eingang der Anfrage wird die zuständige Person von der Hjaij GmbH kontaktiert. Gemeinsam werden das Anliegen, Motivation, Ziele und die Vorstellungen des Unternehmens eruiert. Dies kann telefonisch, per Video Call oder persönlich bei einem Erstgespräch stattfinden. Diese Informationen bilden die Grundlage für das Unternehmensmandat. Darauf aufbauend erarbeitet die Hjaij GmbH ein massgeschneidertes Angebot für das Unternehmen.

 

1.1.  Erstgespräch und Mandat-Ausarbeitung

Das Erstgespräch und die gemeinsame Situationserfassung sind für das interessierte Unternehmen in jedem Fall kostenlos. Entscheidet sich die zuständige Person, ein spezifisch auf ihr Unternehmen ausgearbeitetes Mandatskonzept und Offerte erstellen zu lassen, fällt eine Pauschalgebühr von 480.- an. Diese entfällt, wenn der Anfragesteller sich für das offerierte Mandat entscheidet und zum Mandanten wird.

 

1.2.  Mandatserteilung und Preis

Die definitive Mandatserteilung erfolgt durch die Unterzeichnung der vorgelegten Offerte durch den Antragsteller. Der von der Hjaij GmbH offerierte Mandatspreis für das ausgearbeitete Mandat wird mit der Vertragsunterzeichnung verbindlich und versteht sich immer inklusive der MWST und enthält sämtliche in der Offerte genannten Leistungen.

1.3. Zahlungskonditionen

Zahlungen von Aufträgen mit Unternehmensmandanten werden je nach Art des Mandats individuell vereinbart (Anzahlung, Vorauszahlung, Teilzahlung, Zahlung nach Abschluss). Wenn nicht anders vereinbart wird nach erfolgtem Anlass der vereinbarte Betrag, gemäss der in der vom Unternehmensmandanten unterzeichneten Offerte / oder des beidseits unterzeichneten Vertrags, in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vom Unternehmensmandanten innert 30 Tagen nach Erhalt und ohne jegliche Abzüge auf das von der Hjaij GmbH kommunizierte Konto zu entrichten. Bei Erstkunden erlaubt sich die Hjaij GmbH in jedem Fall nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in der Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars zu erheben.

1.4. Absage von vereinbarten Terminen durch den Mandanten

  • Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor vereinbarten einmaligen Terminen wird eine Aufwandpauschale von CHF 480.00 fällig. Bereits geleistete Aufwände – z.B. Sitzungen, Konzeptentwicklung etc. und die damit entstandenen Spesen werden gemäss effektivem Aufwand und den geltenden Stunden-Honoraransätzen der Hjaij GmbH in Rechnung gestellt und sind spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

  • Bei Rücktritt zwischen 30 und 20 Kalendertagen vor vereinbarten einmaligen Terminen wird 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages fällig.

  • Bei Rücktritt von weniger als 19 Kalendertagen vor vereinbarten einmaligen Terminen oder bei Nichtstattfinden aus jeglichen Gründen ist die volle vertraglich vereinbarte Auftragssumme fällig.

1.5. Absage oder Änderung durch die Hjaij GmbH

Die Hjaij GmbH behält sich aus organisatorischen und Qualitätssicherungs- Gründen vor, Ausbildungen, Veranstaltungen, Mentorings etc. in Ausnahmefällen zeitlich zu verschieben oder den Durchführungsort zu ändern. Fällt ein Consultant oder Mentor kurzfristig aus, kann das Ausbildungsprogramm zeitlich umgestellt oder eine Stellvertretung eingesetzt werden.

  • Ausbildungen, Veranstaltungen, Mentorings können jederzeit infolge von unvorhersehbaren Ereignissen, Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, welche die Durchführung verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren.

  • Bei Ausfall auf Grund von Erkrankung/Unfall eines Consultants oder Mentors behält sich die Hjaij GmbH vor, die Veranstaltung (nach Absprache und Möglichkeit mit dem Mandanten) örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Consultant oder Mentor ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.

  • Sollte kein Ersatzdatum gefunden werden, oder im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Auftragsgebühren vollumfänglich zurückerstattet.

  • Generell gilt:
    Weitergehende Ansprüche des Mandanten, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung, bestehen nicht. Die Stornierungs- und Änderungsbedingungen gelten für Privat- und Geschäftskunden gleichermassen.

1.6. Mandatsaufhebung durch Unternehmensmandanten

Unterzeichnete Mandatsverträge sind verbindlich. Um die exklusive Qualität und den hohen Standard zu gewährleisten, sind die Anzahl zeitgleich laufender Mandate beschränkt. Deshalb wurden allenfalls Anfragen von weiteren potentiellen Mandanten, für diesen Zeitraum, abgelehnt. Aus diesem Grund besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter oder Aufhebung offener Beträge. In Ausnahmefällen können in gegenseitigem Einverständnis Sondervereinbarungen getroffen werden. Diese sind in der Regel vor Vertragsunterzeichnung schriftlich festzuhalten. In jedem Fall zu begleichen sind die bereits erbrachten Leistungen und mindestens 60 % der noch anfallenden Beträge.

1.7. Mandatsaufhebung durch die Hjaij GmbH

Die Hjaij GmbH behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen ein Mandat aufzulösen. In jedem Fall sind alle bereits erbrachten Leistungen vollumfänglich zu begleichen. Beträge für noch nicht erbrachten Leistungen entfallen. Bereits bezahlte Beträge für geplante, jedoch nicht erbrachte Leistungen werden vollumfänglich rückerstattet. In Fällen unsittlicher, ethischer oder moralischer Verstösse gegenüber den Mitarbeitenden der Hjaij GmbH herrscht eine null Toleranz und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter oder Aufhebung offener Beträge. Sollte ein Mandat aufgrund von Fehlverhalten oder Vertragsbrüchen seitens des Mandanten, durch die Hjaij GmbH aufgelöst werden, sind sämtliche vertraglich vereinbarten Beträge, ohne Abzüge innert 15 Tagen an die Hjaij GmbH zu entrichten. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung für den Mandanten.

 

1.8. Haftung

Trotz der sorgfältigen Ausarbeitung, Konzipierung und Durchführung der Weiterbildungen und Einzel-Mentorings sowie Beratungen zu betriebsinternen Themen und Prozessen, kann die Hjaij GmbH keine garantierten Erfolgsversprechen abgeben. Der Erfolg des auftraggebenden Unternehmens hängt in erster Linie von der internen Umsetzung und den einzelnen Mitarbeitenden ab.Ebenso werden alle relevanten Entscheidungen durch den Mandanten oder die vertretungsberechtigten und zuständigen Personen des auftraggebenden Unternehmens getroffen. Diese tragen die volle Verantwortung für sämtliche Auswirkungen. Die Hjaij GmbH lehnt jegliche Haftung für Schäden oder vermeintliche Fehlentscheidungen ab.

 

Die Einzel-Mentorings durch die Hjaij GmbH finden, wenn möglich auf überdurchschnittlicher Ebene statt. Die Mandanten der Hjaij GmbH werden (nach ihren Möglichkeiten) insbesondere auf der mentalen und psychischen Ebene gefordert und aus ihrer Komfortzone gelockt. Um den Level an die jeweilige Person anzupassen, sind psychische Probleme dem Mentor bereits beim Erstgespräch mitzuteilen. Sollte sich der mentale oder psychische Zustand eines Mandanten während dem Zeitraum des Mandates verändern, ist der Mentor unaufgefordert zu informieren, um adäquat darauf reagieren zu können. Obwohl die Mentoren der Hjaij GmbH die Verfassung der Mandanten stets berücksichtigen und nach bestem Wissen und Gewissen angepasst arbeiten, liegt die Verantwortung für die mentale und psychische Verfassung allein beim Mandanten. Mentoren der Hjaij GmbH orientieren sich stehts an den Einschätzungen und Befindlichkeiten der Mandanten und stehen lediglich beratend und unterstützend zur Seite. Der höchste Experte ist und bleibt dennoch der Mandant selbst. Sämtliche Entscheidungen werden durch den Mandanten selbst getroffen, weshalb dieser die volle Verantwortung trägt und die Hjaij GmbH jegliche Haftung für Folgeschäden oder vermeintliche Fehlentscheidungen ablehnt.

1.9. Schweigepflicht und Wahrung betrieblicher und persönlicher Informationen

Die Hjaij GmbH und sämtliche von ihr beauftragte Consultants und Mentoren unterstehen der absoluten Schweigepflicht und Wahrung der internen Unternehmens Informationen. Anvertrautes und erfahrenes Wissen über auftraggebende Unternehmen und deren Mitarbeitende werden streng vertraulich behandelt und lediglich für die Optimierung des Unternehmens verwendet.

 

 

 

PRIVATMANDANTEN

1. Kontaktaufnahme und Anfrage Mentoring-Mandat

Die Kontaktaufnahme und Anfrage für ein individuelles Mentoring-Mandat durch die Hjaij GmbH ist jederzeit möglich. Sie erfolgt telefonisch oder in schriftlicher Form und in der Regel durch den Interessenten direkt bei der Hjaij GmbH. Nach Eingang der Anfrage wird der potenzielle Mandant von der Hjaij GmbH kontaktiert. Gemeinsam werden das Anliegen, Motivation, Ziel und die Vorstellungen des potenziellen Mandanten eruiert. Dies kann telefonisch, per Video Call oder persönlich bei einem Erstgespräch stattfinden. Diese Informationen bilden die Grundlage für das Mentoring-Mandat. Darauf aufbauend arbeitet die Hjaij GmbH ein massgeschneidertes Angebot für den Mandanten aus.

1.1. Erstgespräch und Mentoring-Mandat Ausarbeitung

Das Erstgespräch und die gemeinsame Situationserfassung sind für den potenziellen Mandanten in jedem Fall kostenlos. Entscheidet sich der potenzielle Mandant, ein spezifisch auf ihn ausgearbeitetes Mentoring-Konzept und eine Offerte erstellen zu lassen, fällt eine Pauschalgebühr von 280.- CHF an. Diese entfällt, wenn der Anfragesteller sich für das offerierte Mandat entscheidet und zum Mandanten wird.

1.2. Mandatserteilung und Preis

Die definitive Mandatserteilung erfolgt durch die Unterzeichnung der vorgelegten Offerte durch den Antragsteller. Der von der Hjaij GmbH offerierte Mandatspreis für das ausgearbeitete Mandat wird mit der Vertragsunterzeichnung verbindlich und versteht sich immer inklusive der MWST und enthält sämtliche in der Offerte genannten Leistungen.

1.3. Zahlungskonditionen private Mentoring-Mandate

Der volle Mandatspreis ist vor Mandatsbeginn an die Hjaij GmbH zu entrichten. In Einzelfällen können individuelle Zahlungsvereinbarungen (Anzahlung, Ratenzahlung) getroffen werden.

 

1.4. Verhinderung des Mandanten

Sollte der Mandant verhindert sein und eine vereinbarte Mentoring-Sitzung nicht wahrnehmen können, so ist der zuständige Mentor mindestens 24h vor Sitzungsbeginn zu benachrichtigen. In diesem Fall kann das Mentoring kostenlos auf einen neuen Termin verschoben werden. Bei kurzfristigen Abmeldungen unter 24h vor Sitzungsbeginn oder Nichterscheinen zur vereinbarten Mentoring Sitzung, besteht kein Anspruch auf Nachholung der Sitzung.

1.5. Verhinderung des Mentors

Sollte ein Mentor eine Sitzung nicht wahrnehmen können, so wird der Mandant rechtzeitig informiert. Nach Möglichkeit besteht die Option, die Sitzung mit einem stellvertretenden Mentor durchzuführen. Anderenfalls wird die Sitzung auf ein späteres Datum verschoben.

1.6. Mandat-Aufhebung durch den Mandanten

Unterzeichnete Mandatsverträge sind verbindlich. Um die exklusive Qualität und den hohen Standard zu gewährleisten, sind die Anzahl zeitgleich laufender Mandate beschränkt. Deshalb wurden allenfalls Anfragen von weiteren potentiellen Mandanten, für diesen Zeitraum, abgelehnt. Aus diesem Grund besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter oder Aufhebung offener Beträge.

1.7. Mandat-Aufhebung durch die Hjaij GmbH 

Die Hjaij GmbH behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen ein Mandat aufzulösen. In Fällen unsittlicher, ethischer oder moralischer Verstösse gegenüber Mitarbeitenden der Hjaij GmbH herrscht eine null Toleranz und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung, Rückerstattung bereits bezahlter oder Aufhebung offener Beträge.

1.8. Haftung

Das Mentoring durch die Hjaij GmbH findet auf überdurchschnittlicher Ebene statt. Die Mandanten der Hjaij GmbH werden insbesondere auf der mentalen und psychischen Ebene gefordert und aus ihrer Komfortzone gelockt, was eine mentale und psychische Stabilität voraussetzt. Psychische Probleme sind dem Mentor bereits beim Erstgespräch mitzuteilen. Sollte sich der mentale oder psychische Zustand eines Mandanten während dem Zeitraum des Mentoring-Mandats verändern, ist der Mentor unaufgefordert zu informieren, um adäquat darauf reagieren zu können. Obwohl die Mentoren der Hjaij GmbH die Verfassung der Mandanten stets berücksichtigen und nach bestem Wissen und Gewissen angepasst arbeiten, liegt die Verantwortung für die mentale und psychische Verfassung allein beim Mandanten. Die Mentoren der Hjaij GmbH orientieren sich stehts an den Einschätzungen und Befindlichkeiten der Mandanten und stehen lediglich beratend und unterstützend zur Seite. Der höchste Experte ist und bleibt dennoch der Mandant selbst. Sämtliche Entscheidungen werden durch den Mandanten selbst getroffen, weshalb dieser die volle Verantwortung trägt und die Hjaij GmbH jegliche Haftung für Folgeschäden oder vermeintliche Fehlentscheidungen ablehnt.

 

​ALLGEMEIN (UNTERNEHMENS- & PRIVATMANDANTEN)

3. Datenschutz

Die Hjaij GmbH verpflichtet sich zum Schutz der von Mandanten gesammelten Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Die Hjaij GmbH bearbeitet die von Mandanten übermittelten Personendaten zur Abwicklung des Vertrages und in Einzelfällen nach Absprache mit den Mandanten zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit externen Fachpersonen. In diesem Fall wird eine individuelle Vereinbarung getroffen und schriftlich festgehalten. Die Mandanten erklären sich mit diesen Datenbearbeitungen einverstanden.

3.1. Allgemein

Inhalts- und Preisänderungen zukünftiger Mandate sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

3.2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen der Hjaij GmbH gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand ist 9000 St. Gallen.

St. Gallen, 08.04.2023

  

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